Informationen zur Grundsteuerreform
Das Landesgrundsteuergesetz regelt die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 neu. Schon jetzt beginnt die Umsetzung. Und dafür braucht es Ihre Mithilfe. Zum Stichtag 1. Januar 2022 werden die Grundsteuerwerte neu festgestellt. Das geschieht mit einer sogenannten „Feststellungserklärung“. Diese müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Grundsteuer A) abgeben. Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird nun bundesweit verlängert, und zwar um drei Monate. Statt wie geplant zum 31.10.2022, müssen die Erklärungen erst bis zum 31.01.2023 abgegeben werden.
Weitere Informationen könnten Sie nachstehendem Flyer entnehmen:
Flyer des Ministeriums für Finanzen zur Grundsteuerrefom
Außerdem nachstehend zwei Ausfüllanleitungen für Grundsteuer A und Grundsteuer B als pdf zum download: