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Klimaschutz auf Landesebene: Baden-Württemberg

Der Klimawandel gehört zu den größten Herausforderungen unserer Zeit. Um ihm wirksam entgegenzuwirken, ist ein engagierter Klimaschutz unerlässlich. Den gesetzlichen Rahmen für die Klimaschutzpolitik des Landes setzt das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (kurz KSG BW).

Das Klimaschutzgesetz ist am 31. Juli 2013 in Kraft getreten. In den Jahren 2020 und 2021 hat der Landtag weitere Novellen verabschiedet. Als Fortentwicklung der bisherigen Fassungen hat der Landtag von Baden-Württemberg am 01. Februar 2023 das neue Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg verabschiedet.

Zentrales Element des Klimaschutzgesetzes sind die Klimaschutzziele für die Jahre 2030 und 2040. Sie geben die Richtung für die Klimapolitik des Landes vor. Mit einem regelmäßigen Monitoring überprüft die Landesregierung die Erreichung der Klimaschutzziele. Falls sich abzeichnet, dass die angestrebten Ziele so nicht erreichbar sind, beschließt die Landesregierung hier weitere Maßnahmen.

Neben zusätzlichen Maßnahmen im Bereich des Klimaschutzes, umfasst das KSG nun auch vermehrt Vorgaben und Maßnahmen zur Anpassung an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels. Zudem entspricht diese Fortentwicklung den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, wonach das Staatsziel des Umweltschutzes im Grundgesetz neben dem Bund auch die Länder zum Klimaschutz und einer eigenen Gesetzgebung hierzu verpflichtet. Daneben ist laut Vorgaben des Bundesgerichtshofs auch die Klimawandelanpassung durch den Bund und die Länder sicherzustellen.

Da erfolgreicher Klimaschutz nur funktionieren kann, wenn sich alle hieran beteiligen, enthält das Gesetz neben einer allgemeingültigen Verpflichtung zum Klimaschutz an alle Bürgerinnen und Bürger auch besondere Regelungen für das Land, die Kommunen sowie die Wirtschaft.

Die wichtigsten Inhalte des Klimaschutzgesetzes (2023):

Konkrete Maßnahmen im Klimaschutzgesetz sind unter anderem die Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung für große Kreisstädte und Stadtkreise sowie die gesetzliche Verpflichtung, auf neugebauten Gebäuden und bei grundlegenden Dachsanierungen Photovoltaikanlagen zu installieren.

Das Klimaschutzgesetz macht klare Vorgaben, den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren: So strebt das Land Baden-Württemberg über eine schrittweise Minderung an, bis zum Jahr 2040 netto-treibhausgasneutral („klimaneutral“) zu sein. Als Zwischenziel soll bis 2030 die Gesamtsumme der Treibhausgasemissionen in Baden-Württemberg um mindestens 65 Prozent gegenüber den Gesamtemissionen von 1990 verringert werden.

Erstmalig gibt es in der neuesten Gesetzesfassung neben dem allgemeinen Einsparziel bis zum Jahr 2030, nun auch für einzelne Sektoren wie zum Beispiel die Energiewirtschaft, die Industrie, den Gebäudesektor, die Landwirtschaft oder den Verkehr eigene Sektorenziele. Hierbei handelt es sich um ganz konkrete Einsparvorgaben beim Treibhausgasausstoß für einzelne Bereiche.  

Aktuell (2021) beträgt die Reduzierung in Baden-Württemberg gegenüber dem Jahr 1990 19,4 Prozent, womit das Zwischenziel einer Reduzierung um 65 Prozent bis zum Jahr 2030 weitere umfangreiche Anstrengungen im Klimaschutz erfordert. Das überaus ambitionierte aber notwendige Ziel der Treibhausgasneutralität in Baden-Württemberg im Jahr 2040 (Bund: 2045) ist derzeit bei weitem noch nicht erreicht.

„klimaneutrale“ Gemeindeverwaltung Berg

In der täglichen Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Berg, werden in der Gemeindeverwaltung in verschiedenen Bereichen Treibhausgasemissionen verursacht.

Von der Versorgung der kommunalen Liegenschaften (Rathaus, Bauhof, Feuerwehrgerätehaus, Grundschule, Kinderhäuser, Sporthalle, …) mit Strom und Wärme, über die Energieverbräuche im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Trinkwasser und der Reinigung von Abwasser, bis hin zum Energiebedarf des Mobilitätsbereichs (kommunaler Fuhrpark, Dienstreisen), all dies verursacht auf direktem oder indirektem Wege Emissionen von klimaschädlichen Treibhausgasen, allen voran von Kohlenstoffdioxid. Zudem ist auch der Energiebedarf der örtlichen Straßenbeleuchtung für einen Teil dieser Emissionen mitverantwortlich.

Die Gemeindeverwaltung in Berg ist sich dessen bewusst und strebt deshalb an, ihren Treibhausgasausstoß bis zum Jahr 2040 sukzessive zu verringern. Um diesen Worten auch Taten folgen zu lassen, hat die Gemeinde Berg gemeinsam mit den Gemeinden Baienfurt und Baindt die Weichen im kommunalen Klimaschutz gestellt, da zum 01.11.2021 eine koordinierende Personalstelle zur „klimaneutralen“ Kommunalverwaltung geschaffen wurde.

Das Konzept „klimaneutrale Kommunalverwaltung 2040“

Das Konzept „klimaneutrale Kommunalverwaltung 2040“

Derzeit wird das Konzept „klimaneutrale Kommunalverwaltung 2040“ für die Gemeinde Berg entwickelt. Dieses Konzept enthält eine Bestandsaufnahme der kommunalen Energieverbräuche (für das gewählte Startjahr 2021) und bilanziert die daraus resultierenden Treibhausgasemissionen nach den internationalen Standards des Greenhouse Gas Protocol. Neben den direkten Emissionen werden bei diesem Bilanzierungsstandard auch solche aus den vor- und nachgelagerten Prozessen berücksichtigt, sofern deren Erfassung technisch und in vertretbarem zeitlichen Aufwand, möglich ist.

Für alle Kommunen, welche eine „klimaneutrale“ Kommunalverwaltung anstreben, gibt es seit Mai 2022 als Unterstützung den „Leitfaden Klimaneutrale Kommunalverwaltung Baden-Württemberg“. Wer Näheres hierzu erfahren möchte, kann den vom ifeu (Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg) erstellten Leitfaden, gerne hier herunterladen und durchstöbern.

Leitfaden Klimaneutrale Kommunalverwaltung Baden-Württemberg (pdf)

Betrachtungsgegenstand dieses Konzeptes sind sämtliche ausgestoßenen Treibhausgase, welche im unmittelbaren Verantwortungsbereich der Berger Kommunalverwaltung liegen. Neben der Betrachtung der Strom- und Wärmeverbräuche kommunaler Liegenschaften, zählen hierzu auch die Energieverbräuche der Trinkwasserversorgung und der Abwasserreinigung sowie der örtlichen Straßenbeleuchtung. Weitere elementare Bereiche sind der kommunale Fuhrpark und der Bereich der Dienstreisen.

Freiwillig nachrichtlich berichtet werden können zudem die Bereiche Pendlerverkehr von und zur Arbeitsstätte, Beschaffung von Waren und Dienstleistungen, „Graue Energie“ für Gebäude und Anlagen sowie der Bereich der Abfallentsorgung.

Zentraler Bestandteil des Konzepts zur „klimaneutralen“ Gemeindeverwaltung wird ein umfassender Maßnahmenkatalog mit möglichen investiven, gering-investiven und nicht-investiven Maßnahmen zur Reduktion von Energieverbrächen und damit einhergehender Treibhausgase in den einzelnen Teilbereichen sein.

Ein zielkonformer Treibhausgasreduktionsfahrplan bis zum Jahr 2040, mit Zielvorgaben jährlicher Treibhausgasminderungswerte (absolut oder prozentual),istebenfallsTeil dieses Konzepts.

Ein Zeitplan mit ganz konkreten Maßnahmen zeigt zudem auf, wie das Ziel einer „klimaneutralen“ Gemeindeverwaltung in Berg im angestrebten Zieljahr erreicht werden kann. Über die Festlegung eines Zwischenziels bis zum Jahr 2030 und eine jährliche Berichterstattung zu den Energieverbräuchen (Strom, Wärme, Kraftstoff) sollen mögliche Abweichungen vom Zielpfad festgestellt werden und falls dies erforderlich wird, zusätzliche Maßnahmen erarbeitet und in die Praxis umgesetzt werden.

Neben einer umfassenden internen Berichterstattung, sollen über eine begleitende öffentliche Berichterstattung, die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Berg regelmäßig über die erzielten Fortschritte sowie über seitens der Gemeinde bereits umgesetzte Maßnahmen informiert werden.

Fazit:

Um eine „klimaneutrale“ Kommunalverwaltung in der Praxis zu verwirklichen, ist eine deutliche Reduzierung der Energieverbräuche notwendig. Die Zielvorgabe ist laut „Leitfaden Klimaneutrale Kommunalverwaltung Baden-Württemberg“ eine Halbierung des Endenergieverbrauchs (gegenüber dem gewählten Basisjahr)bis zum Jahr 2040. Neben energetischen Sanierungsmaßnahmen des Gebäudebestands, bedarf es hierzu auch eine fortlaufende Sensibilisierung der Nutzerinnen und Nutzer bezüglich eines ressourcenschonenderen Verhaltens. Im Bereich der Straßenbeleuchtung ist eine vollständige Umstellung auf Solarbeleuchtung und LEDs notwendig, da sich damit erhebliche Strommengen einsparen lassen.

Daneben ist es erforderlich, die zukünftig weiterhin benötigte Energiemenge zu sehr großen Teilen aus Erneuerbaren Energiequellen zu decken, da diese erheblich geringere Treibhausgasemissionen verursachen, als dies bei fossilen Energiequellen der Fall ist. Neben einem deutlichen Ausbau der Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung auf kommunalen Dächern, ist auch eine Umstellung der Heizungsanlagen auf Erneuerbare Wärmequellen notwendig. Auch eine Umstellung des kommunalen Fuhrparks auf sparsamere Fahrzeuge und gänzlich emissionsfreie Fahrzeuge ist wichtig, um das Ziel der „klimaneutralen“ Kommunalverwaltung erreichen zu können.

Ansprechpartner:

Gemeindeverwaltung Berg
Herr Florian S. Roth
Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung – gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Bergstraße 35
88276 Berg
Telefon: 0157-80661690
E-Mail: klima@b-gemeinden.de
persönlich vor Ort im Berger Rathaus ist Herrn Roth dienstags im Zeitraum von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr