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Neues aus dem Rathaus

Landratsamt verbietet Wasserentnahme

Kreis verbietet die Entnahme von Wasser
Die anhaltende Trockenheit hat Folgen: Die Pegelstände in allen Gewässern sinken - vor allem in kleinen. Die Kreisverwaltung Ravensburg verhängt deshalb Maßnahmen.
Der Landkreis hat per Allgemeinverfügung den so genannten wasserrechtlichen Gemeingebrauch beschränkt. Die Maßnahme gilt seit Freitag, 29. Mai 2026, und dauert mindestens einen Monat lang an, wie die Kreisverwaltung mitteilt.
Das bedeutet, dass es verboten ist, Wasser zu eigenen Zwecken aus einem Bach, Fluss oder See zu entnehmen. Das Entnahmeverbot betrifft auch Landwirte und andere, die eine behördliche Erlaubnis haben, Wasser aus einem oberirdischen Gewässer zu entnehmen, um beispielsweise Felder zu bewässern. Das Verbot gilt auch dann, wenn an den jeweiligen Entnahmestellen noch vermeintlich ausreichend Wasser vorhanden ist.
Vom Verbot ausgenommen sind lediglich das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen, teilt der Kreis weiter mit. Es wird, insbesondere an kleinen Gewässern, gebeten, auch darauf zu verzichten. 
Durch die anhaltende Trockenheit führen viele Bäche und Flüsse im Landkreis Ravensburg derzeit nur noch wenig Wasser. Die niedrigen Wasserstände beeinträchtigen die Gewässerökologie, Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden zudem unter ansteigenden Wassertemperaturen. Das Wasserentnahmeverbot soll eine weitere Verschärfung der Situation zu verhindern.
Schon seit mehreren Wochen sinken die Pegelstände aufgrund des ausbleibenden oder ungenügenden Niederschlags und der hochsommerlichen Wetterlage. In vielen Gewässern hat der Wasserstand mittlerweile kritische Ausmaße erreicht.
Betroffen sind nicht nur die größeren Gewässer, sondern vor allem auch kleinere Bäche. Durch den geringen Zufluss aus Flüssen und Bächen kommt es gerade in Weihern und Seen zudem zu extremen Erwärmungen. Trocknen Wasserläufe aus, sind enorme ökologische Schäden die Folge.
Der Erlass der Allgemeinverfügung ist auf Grund ähnlicher Situationen mit den Landkreisen Bodenseekreis und Biberach abgestimmt. Zu lesen ist die Allgemeinverfügung auf der Homepage des Landkreises (www.rv.de) unter der Rubrik öffentliche Bekanntmachungen.