Förderprogramm "Blühendes Berg"
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19. Februar entschieden, für das Jahr 2020 im Haushalt 10.000 Euro bereitzustellen, die allen Landwirten zu Gute kommen, die auf einer bisher intensiv genutzten Fläche einen Blühstreifen bzw. eine Blühfläche anlegen.
Die Anlage von Blühstreifen und Blühflächen umfasst zahlreiche ökologische Vorteile: Sie bieten insbesondere Bestäubern und Insekten ein vielfältiges Blütenangebot. Darunter befinden sich auch viele landwirtschaftliche Nützlinge, die einen Beitrag zur biologischen Schädlingsbekämpfung leisten. Auch für andere Tiere stellen sie wichtige Nahrungs-, Fortpflanzungs- und Rückzugsbiotope dar. Darüber hinaus bereichern sie das Landschaftsbild und können aufgrund ihrer linienhaften Struktur zur Vernetzung von Biotopen beitragen. Die ökologischen Effekte erhöhen sich in der Regel mit zunehmender Standzeit und Streifenbreite. Daher war es dem Gemeinderat und der Verwaltung wichtig, auf einen mehrjährigen Zeitraum zu setzen. Insbesondere durch den Blühaspekt fördern sie zudem das Image der Landwirtschaft in der Öffentlichkeit.
Die Blühflächen dürfen weder gedüngt noch mit Pestiziden behandelt werden – eine Fläche, von der Insekten profitieren sollen, mit Insektenvernichtungsmitteln zu behandeln, wäre absolut kontraproduktiv. Außerdem sollten Blühflächen auch ausreichend Abstand zu Flächen einhalten, auf denen Pestizide ausgebracht werden, oder der Abstand sollte zumindest so groß sein, dass sie davon höchstens randlich beeinträchtigt werden.
Das Förderprogramm ist auf 10.000 Euro begrenzt. Pro Hektar Blühfläche sollen die Landwirte eine Entschädigung für ihren Verdienstausfall in Höhe von 1.500 € erhalten. Abzüglich der Kosten für das Saatgut (1.500 €) und die Aussaat (1.000 €) wären somit grundsätzlich circa fünf Hektar Blühfläche möglich.
Die große Nachfrage erfordert im Hinblick auf den im Haushalt der Gemeinde eingestellten Betrag von 10.000 € gegebenenfalls eine Begrenzung auf maximal einen Hektar pro Landwirt, damit möglichst viele in den Genuss des Förderprogramms kommen. Interessierte Landwirte müssen sich bitte bis
Montag, 16. März 2020
um eine Teilnahme bewerben. Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt und stehen nachstehend als download zur Verfügung.
Wir bitten um Verständnis, dass diese Aktion auf die landwirtschaftlichen Betriebe beschränkt ist. Für blühende Vorgärten steht das Ortsbauamt mit Tipps zur Aussaat und zur Saatgutauswahl gerne zur Verfügung.
Fragen zum Förderprogramm „Blühendes Berg“ beantwortet Ihnen gerne unser Ortsbauamt, Frau Brigitte Kupferer telefonisch unter 0751/56084-23 oder per Email über b.kupferer@berg-schussental.de.