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Wasser entnehmen verboten
Landratsamt Ravensburg untersagt Wasserentnahmen wegen Trockenheit
Viele Bäche und Flüsse im Landkreis Ravensburg führen derzeit sehr wenig Wasser. Das Verbot einer Wasserentnahme gilt vorerst bis 15. Juli.
Durch die anhaltende Trockenheit führen viele Bäche und Flüsse im Landkreis Ravensburg derzeit nur noch wenig Wasser. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landratsamts Ravensburg hervor. Demnach werde durch die niedrigen Wasserstände die Gewässerökologie beeinträchtigt. Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen litten zudem unter ansteigenden Gewässertemperaturen.Um eine weitere Verschärfung der Situation zu verhindern, hat das Landratsamt Ravensburg nun vorerst bis 15. Juli die Entnahme von Wasser aus Seen und Flüssen verboten.
Laut Pressemitteilung sinken die Pegelstände aufgrund der hochsommerlichen Wetterlage schon seit mehreren Wochen. In vielen Gewässern habe der Wasserpegel mittlerweile kritische Ausmaße erreicht. Betroffen seien nicht nur die größeren Gewässer, sondern vor allem auch die kleineren Bäche. „Durch den geringen Zufluss aus Flüssen und Bächen kommt es gerade in Weihern und Seen zudem zu extremen Erwärmungen. Trocknen Wasserläufe aus, wären enorme ökologische Schäden die Folge“, schreibt das Landratsamt.
Deshalb beschränkt das Landratsamt Ravensburg ab sofort per Verfügung den sogenannten wasserrechtlichen Gemeingebrauch. Das bedeutet, dass es ab sofort verboten ist, Wasser zu eigenen Zwecken aus einem Bach oder See zu entnehmen.
Ausgenommen seien lediglich das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen. Betroffen davon seien auch diejenigen Personen und Firmen, die eine behördliche Erlaubnis haben, Wasser aus einem oberirdischen Gewässer zu entnehmen, um beispielsweise Felder zu bewässern.
Eigenen Angaben zufolge legt das Landratsamt Ravensburg Wert darauf, dass dieses Verbot auch dann gilt, wenn an den jeweiligen Entnahmestellen noch vermeintlich ausreichend Wasser vorhanden ist. Aufgrund der ähnlichen Situation ergeht der Erlass der Allgemeinverfügung auch im Landkreis Biberach, dem Alb-Donau Kreis sowie dem Bodenseekreis.
Die Allgemeinverfügung untersagt Entnahmen zunächst bis zum 15. Juli. Bleibt es darüber hinaus weiterhin so trocken, wird die Verfügung verlängert, so das Landratsamt, das zugleich darauf hinweist, dass Zuwiderhandlungen mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
(Quelle LRA und SZ)
Durch die anhaltende Trockenheit führen viele Bäche und Flüsse im Landkreis Ravensburg derzeit nur noch wenig Wasser. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landratsamts Ravensburg hervor. Demnach werde durch die niedrigen Wasserstände die Gewässerökologie beeinträchtigt. Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen litten zudem unter ansteigenden Gewässertemperaturen.Um eine weitere Verschärfung der Situation zu verhindern, hat das Landratsamt Ravensburg nun vorerst bis 15. Juli die Entnahme von Wasser aus Seen und Flüssen verboten.
Laut Pressemitteilung sinken die Pegelstände aufgrund der hochsommerlichen Wetterlage schon seit mehreren Wochen. In vielen Gewässern habe der Wasserpegel mittlerweile kritische Ausmaße erreicht. Betroffen seien nicht nur die größeren Gewässer, sondern vor allem auch die kleineren Bäche. „Durch den geringen Zufluss aus Flüssen und Bächen kommt es gerade in Weihern und Seen zudem zu extremen Erwärmungen. Trocknen Wasserläufe aus, wären enorme ökologische Schäden die Folge“, schreibt das Landratsamt.
Deshalb beschränkt das Landratsamt Ravensburg ab sofort per Verfügung den sogenannten wasserrechtlichen Gemeingebrauch. Das bedeutet, dass es ab sofort verboten ist, Wasser zu eigenen Zwecken aus einem Bach oder See zu entnehmen.
Ausgenommen seien lediglich das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen. Betroffen davon seien auch diejenigen Personen und Firmen, die eine behördliche Erlaubnis haben, Wasser aus einem oberirdischen Gewässer zu entnehmen, um beispielsweise Felder zu bewässern.
Eigenen Angaben zufolge legt das Landratsamt Ravensburg Wert darauf, dass dieses Verbot auch dann gilt, wenn an den jeweiligen Entnahmestellen noch vermeintlich ausreichend Wasser vorhanden ist. Aufgrund der ähnlichen Situation ergeht der Erlass der Allgemeinverfügung auch im Landkreis Biberach, dem Alb-Donau Kreis sowie dem Bodenseekreis.
Die Allgemeinverfügung untersagt Entnahmen zunächst bis zum 15. Juli. Bleibt es darüber hinaus weiterhin so trocken, wird die Verfügung verlängert, so das Landratsamt, das zugleich darauf hinweist, dass Zuwiderhandlungen mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
(Quelle LRA und SZ)