Gemeinde Berg

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Neues aus dem Rathaus

Fragen & Antworten zum neuen Grundsteuerbescheid

Ich bin mit der Höhe der Grundsteuer nicht einverstanden. Wie kann ich mich dagegen wehren?
Die Gemeinde ist beim Erstellen des Grundsteuerbescheids an die Bescheide des Finanzamtes, insbesondere den dort festgesetzten Messbetrag, gebunden.
Wenn sich die Bedenken ausschließlich gegen die Höhe des Grundsteuerwerts oder Grundsteuermessbetrags richten, ist der Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid/-messbescheid beim Finanzamt zielführend.
 
Muss ich bei der Gemeinde Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid einlegen?
Nur bei falschem Hebesatz oder falscher Übernahme des Messbetrags aus dem Grundsteuermessbescheid ist Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid einzulegen.
Ansonsten ist ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde nicht sinnvoll.
 
Muss ich die Grundsteuer bezahlen, auch wenn ich Einspruch beim Finanzamt oder Widerspruch bei der Gemeinde eingelegt habe?
Ein Einspruch bzw. Widerspruch entbindet nicht von der Verpflichtung die Grundsteuer zu bezahlen.
Soweit ein Einspruch oder Widerspruch erfolgreich ist, wird der Grundsteuerbescheid geändert und die zu viel gezahlte Grundsteuer erstattet.
 
Wie werden die Bodenrichtwerte festgelegt?
Ermittelt werden sie von unabhängigen Gutachterausschüssen.
Bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte werden beispielsweise Lage, Zustand, Erschließungsgrad oder Bebauungsmöglichkeiten berücksichtigt.
 
Was kann ich tun, wenn ich der Meinung bin, dass der Bodenrichtwert für mein Grundstück zu hoch ist?
Nach §38 Absatz 4 Satz 1 Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) kann auf Antrag ein anderer Wert des Grundstücks angesetzt werden, wenn der durch ein qualifiziertes Gutachten nachgewiesene tatsächliche Wert des Grund und Bodens zum Zeitpunkt der Hauptfeststellung mehr als 30 Prozent von dem öffentlichen Wert abweicht.
 
Ich habe für ein Grundstück bisher noch keinen Grundsteuerbescheid erhalten? Warum?
Haben Sie eine Feststellungserklärung beim Finanzamt abgegeben?
 
- Nein: Dann muss dies schnellstmöglich erfolgen
 
- Ja: Setzen Sie sich bitte mit der Gemeinde bzw. mit dem Finanzamt in Verbindung