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Grundsteuerreform

Tipps zur Grundsteuerreform

Jeder Eigentümer muss im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 dem Finanzamt die "Erklärung zur Feststellung des Grundstückswerts" übermitteln. Die meisten von Ihnen werden die offizielle Aufforderung längst erhalten haben.

Die Finanzämter Baden-Württemberg haben eine extra Anleitung erstellt, online abrufbar unter https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/Grundsteuer-neu, um das Ausfüllen der Formulare zu erleichtern.
Weitere Informationen und Hilfen finden Sie im Internet unter www.grundsteuerreform.de und www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de. Bei Fragen rund um das Thema Grundsteuer unterstützt Sie auch der virtuelle Assistent der Steuerverwaltung, den Sie unter www.steuerchatbot.de erreichen.