Gemeinde Berg

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Neues aus dem Rathaus

Hilfe für ukrainische Kriegsflüchtlinge

Verlängerung der Aufenthaltstitel für aus der Ukraine geflüchtete Personen

Das Landratsamt Ravensburg informiert im Februar 2024 wie folgt: Auf Beschluss der EU gelten die Aufenthaltstitel für aus der Ukraine geflüchtete Personen länger. Wer einen Aufenthaltstitel hat, der noch bis zum 1. Februar 2024 gültig ist, muss nicht zur Ausländerbehörde gehen, um diesen zu verlängern. Die Aufenthaltserlaubnis verlängert sich automatisch bis zum 4. März 2025. Im Herbst 2023 hat die Europäische Union beschlossen, dass der vorübergehende Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine bis zum 04. März 2025 gilt. Dementsprechend hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat eine Verordnung erlassen, die das auch in Deutschland umsetzt.
Das heißt:

  • Wenn eine Aufenthaltserlaubnis (nach § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz) am 01.02.2024 noch gültig ist, verlängert sich diese automatisch bis zum 4. März 2025.
  • Die elektronische Aufenthaltskarte bleibt gültig, auch wenn das aufgedruckte Datum (4. März 2024) abgelaufen ist.

Sie müssen daher keine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen. Sie müssen nicht zur Ausländerbehörde kommen. Sie können dafür auch keinen Termin vereinbaren. Obwohl der elektronische Aufenthaltstitel abgelaufen ist, können Sie weiterhin Sozialleistungen bekommen. Sie können auch weiterhin arbeiten gehen. Wenn Sie Fragen haben, dürfen Sie sich an die zuständige Sachbearbeitung beim Landratsamt wenden oder eine E-Mail an MI(@)rv.de senden. Wenn Sie ArbeitgeberIn sind, dürfen Sie sich im Einzelfall und bei Unklarheiten an die Ausländerbehörde wenden.
Unter Verlängerung der Aufenthaltstitel für aus der Ukraine geflüchtete Personen | Landkreis Ravensburg | Landkreis Ravensburg (rv.de) gelangen Sie dierekt zur entsprechenden Website beim Landratsamt.

 



Wohnraum für ukrainische Geflüchtete gesucht

Liebe Bergerinnen und Berger,

vermutlich haben Sie es aus der Tagespresse schon entnommen: die Situation bei der Unterbringung Geflüchteter im Landkreis spitzt sich immer mehr zu.

Deshalb bitten wir heute noch einmal eindrücklich darum, uns freien Wohnraum anzubieten. Zum Wohle aller, der geflüchteten UkrainerInnen, die in einer Behelfsunterkunft oder einer Turnhalle nicht zur Ruhe kommen können, wie auch zu unserem Wohl, da wir unseren Vereinen, unseren Kindern und unseren BürgerInnen kein Szenario mehr wie 2015/2016 zumuten wollen.

Wenn Sie also eine (Einlieger-) Wohnung, ein Haus oder eine unkompliziert nutzbare Halle haben, dann melden Sie sich bitte umgehend bei unserer Flüchtlingsbeauftragten Barbara Sohler, Tel. 56084-11 oder bei Hauptamtsleiter Matthias Kienle, Tel. 56084-20.

 

  • Helpline Ukraine - Telefonberatung in ukrainischer und russischer Sprache

Mehr als 700.000 Menschen sind bislang vor dem Krieg in der Ukraine nach Deutschland geflohen, vor allem Frauen, Kinder und Jugendliche.
Die Helpline Ukraine bietet kostenlose Telefonberatung bei allen Sorgen, Problemen und Themen. Unter der Tel.-Nr. 0800-500 225 0 ist die Helpline von Montag bis Freitag von 14 bis 17 Uhr zu erreichen.
Helpline Ukraine ist ein Projekt des BMFSFJ und Nummer gegen Kummer e.V. mit Unterstützung der Deutschen Telekom. Weitere Informationen: www.nummergegenkummer.de

Update 21. April 2022:

Informationen aus dem Landes-Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus:
"In Baden-Württemberg sind derzeit knapp 70.000 Geflüchtete aus der Ukraine registriert. Die tatsächliche Zahl dürfte aber höher sein, da zunächst keine Registrierungspflicht besteht. Aus aktuellen Studien des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) geht hervor, dass sich die Geflüchteten aus der Ukraine durch ein überdurchschnittliches Bildungsniveau auszeichnen. Gute Arbeitsmarktpotenziale bestehen grundsätzlich in der Gastronomie, der Pflege, dem Handwerk und der Industrie.
Einzelne Potenziale können auch insbesondere in Mangelberufen wie IngenieurInnen, IT-ExpertInnen, ErzieherInnen und LehrerInnen bestehen. Insbesondere bei den reglementierten Berufen muss jedoch bei allen Fachkräften mit ausländischer Qualifikation zunächst ein Anerkennungsverfahren durchlaufen werden."

Auf nachfolgenden Internetseiten finden sich bereits eine Vielzahl von Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine, die auch in ukrainischer oder russischer Sprache aufrufbar sind.

Gemeinsames Feiern des ukrainisch-orthodoxen Osterfestes

Mit den bereits in unserer Gemeinde angekommenen urkainischen Frauen und Kinder möchten wir gerne am

Samstag, 23. April 2022

gemeinsam Osterbrot backen, Eier bemalen und uns austauschen.
Eine ukrainische Dolmetscherin wird uns bei den Vorbereitungen, beim Backen und beim Austausch begleiten, so dass die Sprache kein Hindernis sein wird.

Wir möchten anschließend die Wohnungsgebenden zu Tee/Kaffee und Osterbrot einladen, denn vermutlich haben auch die VermieterInnen Gesprächsbedarf.

Die ukrainischen Frauen, deren Kinder sowie Ehrenamtliche und eine Übersetzerin treffen sich um 13 Uhr im Katholischen Gemeindehaus.
Gerne bitten wir die GastgeberInnen bzw VermieterInnen der ukrainischen Geflüchteten um 16 Uhr dazu.

 

Bundesagentur für Arbeit:
Sonderhotline für Geflüchtete aus der Ukraine

 
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat für Geflüchtete aus der Ukraine eine Sonderhotline eingerichtet. Mitarbeiter der BA geben dort Geflüchteten Informationen zur Arbeits- und Ausbildungssuche in russischer und ukrainischer Sprache.
 
Die Hotline ist von Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 16.00 Uhr und Freitag von 08.00 bis 13.00 Uhr unter der Servicerufnummer 0911/178-7915 erreichbar. Der Anruf ist nicht gebührenfrei, es fallen Gebühren für einen Anruf ins deutsche Festnetz an. Die Einrichtung einer gebührenfreien Hotline ist technisch nicht möglich. Denn mit einem Telefon, das mit einem ukrainischen Mobilfunkvertrag ausgestattet ist, kann keine 0800-Rufnummer angewählt werden.
 
Die Hotline fungiert als erste Anlaufstelle für geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die Interesse an einer Arbeitsaufnahme oder einer Ausbildung haben. Damit ermöglicht die BA einen unkomplizierten Zugang zu ihren Unterstützungsleistungen ohne Sprachbarrieren.
 
Schwerpunkte bei der Information im Rahmen der Arbeitsaufnahme und Ausbildung sind die Anerkennung ausländischer Schul- und Berufsabschlüsse und der Zugang zu Sprachkursen.
 
Falls sich weitere Fragen, die sich aufgrund der geänderten Lebenssituation ergeben (wie Wohnungssuche, Sozialleistungen, Krankenversicherung), geben die Mitarbeiter Hinweise auf weitere Informationsquellen, wie z.B.
https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/staatsministerin/krieg-in-der-ukraine
https://www.bmas.de/DE/Europa-und-die-Welt/Europa/Ukraine/FAQ-DE/faq-art-de.html
https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-ua
https://www.arbeitsagentur.de/ukraine

 

Update vom 30. März 2022:

  • Zentrales Hilfeportal der Bundesregierung „Germany4Ukraine“
    Mit dem zentralen Hilfe-Portal bietet die Bundesregierung eine zentrale und vertrauenswürdige digitale Anlaufstelle für Geflüchtete aus der Ukraine, damit ein guter Start in Deutschland gelingt. Unter dem Namen „Germany4Ukraine“ (www.germany4ukraine.de) gibt es mehrsprachige Informationen, Hilfe und Services auf Ukrainisch, Russisch, Englisch sowie Deutsch. Das Hilfe-Portal bündelt Informationen für die Einreise und Erstorientierung in Deutschland, sammelt Hilfsangebote. Weitere Services sind geplant. 

 

 

Update 21. März 2022:

Vom Landratsamt sind uns mittlerweile weitere unterstützende Informationen zugegangen, die Sie bei der Flüchtlingsbeauftragten Barbara Sohler erhalten können:
Wohnungsmietvertrag in deutscher und ukrainischer Sprache
Informationen zur Übernahme der Mietkosten und Kaution sowie zur Möbelausstattung
Informationen zur Mietobergrenzen-Ermittlung
Informationen zu Tafelläden, Kleinderstuben, Fairkauf-Läden
Informationen der PH Weingarten zur Unterstützung von geflüchteten Lehrkräften oder Studierenden

 

 

Update 17. März 2022:

Unter www.rv.de gibt es einen guten Überblick darüber, was der Reihe nach mit den ukrainischen Gästen passieren muss.Wir haben kurz zusammengefasst:

1. Anmeldung auf dem Bürgermeisteramt Berg. Dazu benötigen die Geflüchteten ihren Pass (den sie nicht abgeben müssen!) und eine Wohnungsgeberbestätigung (die der "Vermieter" ausfüllen muss).
2. Registrierung bei der Ausländerbehörde des Landratsamtes Ravensburg (Schützenstraße 69), wo wiederum Pass und Meldebescheinigung benötigt werden.
3. UkrainerInnen sind berechtigt, Sozialleistungen zu beantragen. Den in ukrainischer Sprache übersetzten Antrag dazu gibt es beim Bürgeramt Berg, Gitta Rudolph oder bei der Flüchtlingsbeauftragten, Barbara Sohler (Tel. 56084-11)
4. Gleichzeitig empfiehlt sich, schnell ein Konto zu eröffnen, auf das die Leistungen überwiesen werden. Zur Kontoeröffnung verlangt die Bank den Pass wie auch die Meldebescheinigung.
5. UkrainierInnen haben Anspruch auf dringende medizinische Versorgung. Einen Behandlungsschein gibt es beispielsweise in der Notfallsprechstunde, die täglich von 14 bis 16 Uhr in der Schützenstraße 69 in Ravensburg gehalten wird.
Im Übrigen werden vom Amt auch die Kosten für die Unterbringung übernommen. Das orientiert sich an Regelsätzen und wird durch einen Höchstbetrag gedeckelt. Weitere Informationen dazu erteilen die LeistungssachbearbeiterInnen des Landratsamtes.

Weiter unten finden Sie weitere Tipps, falls Sie ukrainischen Geflüchteten helfen wollen.
Sollten Sie Wohnraum zur Verfügung stellen oder beim Übersetzen helfen können, sollten Sie weitergehende Fragen haben oder Informationen benötigen:
Unter der Mobilnummer 0151 5990 3852 ist Barbara Sohler, die Flüchtlingsbeauftragte der Gemeinde Berg, jederzeit erreichbar.

 

Update 17. März 2022:

Beinahe täglich werden neue Portale und Informationen für ukrainische Geflüchtete online gestellt.
Hier finden Sie wesentliche Details der Deutschen Bahn zur (Ein-)Reise von Geflüchteten - auch in russicher und ukrainischer Sprache.
Des Weiteren steht nun ein Flyer (auf Deutsch und Ukrainisch) mit QR-Code bereit, der heruntergeladen und ausgedruckt werden kann, um z.B. in Einrichtungen verteilt zu werden. Den Link zum Flyer finden Sie hier.

 

Update 16. März 2022:

Alle Informationen zum Thema Impfen finden sich in ukrainischer Sprache auf:
https://www.dranbleiben-bw.de/ua/
Bitte beachten Sie: Wenn ukrainische Menschen mit einem nicht in der EU zugelassenen Impfstoff (Sinovac, Sinopharm, Sputnik, usw.) geimpft wurden, dann gelten sie in der EU als "nicht immunisiert"und benötigen eine vollständige Impfserie mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff.

 

 

Update 15. März 2022:
Das Landratsamt hat eine Liste mit den momentan drängensten Fragen zur Unterbringung von ukrainischen Geflüchteten zusammengestellt.

 

Auf der Webseite der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Frau Staatsministerin Alabali-Radovan, wurden mittlerweile vielfältige und aktualisierte Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine (u.a. auch in ukrainischer Sprache) eingestellt.
            https://www.integrationsbeauftragte.de/ukraine

 

Update 11. März 2022: 
Hier finden Sie -für den Fall, dass Sie Geflüchtete aus der Ukraine aufnehmen- Informationsmaterialien zur Corona-Schutzimpfung in ukrainischer Sprache:

https://filebox.s-f.family/fl/48CF83h9ZE

 

Update vom 09. März 2022:
Dankbar registrieren wir, dass uns nach wie vor Angebote von Wohnungsgebern aus Berg erreichen...
Wir bitten Sie, sollten Sie bereits privat geflüchtete Menschen aus der Ukraine aufgenommen haben, uns dies zu melden - damit wir und das Landratsamt den Überblick behalten.
Von Sachspenden bitten wir derzeit abzusehen, zumal uns im Rathaus keinerlei Lagerkapazitäten zur Verfügung stehen. Wir haben Ihre großzügigen Angebote notiert und kommen bei Bedarf auf Sie zu.

Wer weitere regionale Informationen sucht, dem seien folgende Internetseiten empfohlen:
www.rv.de/ukraine - Hier sammelt der Landkreis Ihre Wohnungsangebote und gibt Hilfestellung zu wichtigen Fragen.
www.drk-rv.de/sonderseiten/ukraine - Auf der Suche nach weiteren Infos zu humaitärer Hilfe sind Sie hier richtig.
Und selbstverständlich halten wir Sie hier auf unserer Homepage auf dem Laufenden.

 

Update 07. März 2022:
Das Bundesministerium für Inneres hat folgende kurze Zusammenfassung geliefert, aus der die momentan wichtigesten Entscheidungen für Ukraine-Geflüchtete hervorgehen.

 

Update vom 4. März 2022:
Wohnungsangebote
Auch bei uns auf der Verwaltung haben sich schon ein halbes Dutzend solidarischer Menschen gemeldet und signalisiert, dass sie Wohnraum für ukrainische Geflüchtete zur Verfügung stellen wollen.
Wohnungsangebote können unter www.rv.de/ukraine über ein Online-Formular beim Landkreis Ravensburg gemeldet werden. Von Sachspenden bitten wir derzeit abzusehen!

Hilfestellung durch das Amt für Migration
Für alle Fragen der Menschen, die in unserem Landkreis ankommen und für Helferinnen und Helfer, ist das Amt für Migration und Integration erreichbar von Montag bis Freitag während der Bürozeiten und am Wochenende von 14 bis 15 Uhr unter der Telefonnummer 0751 85 5555.
Außerdem bieten wir Flüchtenden aus der Ukraine, die bei uns vor Ort dringend Hilfe benötigen und keine Kontaktperson haben, täglich von 15 bis 16 Uhr einen Notdienst in unserem Verwaltungsgebäude in der Schützenstraße 69, 88212 Ravensburg an.
Aktuelle Informationen stellr das Landratsamt fortlaufend unter www.rv.de/ukraine bereit.


3. März 2022:
Das Justizministerium hat einen Fragenkatalog zusammen gestellt, anhand dessen hilfswillige Bürgerinnen und Bürger sehen können, was aktuell benötigt wird, wo die Geflüchteten untergebracht werden sollen und wie bzw wo sich geflüchteten Menschen aus der Ukraine melden können.

www.justiz-bw.de/,Lde/Startseite/Auslaender+und+Fluechtlingspolitik/Informationen+zur+Ukraine