Als Service haben wir sämtliche Bebauungspläne der Gemeinde für Sie nachstehend als download bereit gestellt. Nachstehend finden Sie die aktuell in Bearbeitung befindlichen Bebauungspläne sowie anschließend die abgeschlossenen rechtsverbindlichen Bebauungspläne. Aus rechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass nur die im Bauamt Berg bzw. in der Baurechtsbehörde des Landratsamtes hinterlegten und beurkundeten Bebaungspläne Rechtsgültigkeit haben.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Bachstraße 10" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu
Gemeinde Berg – Beteiligung der Öffentlichkeit und Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
Der Gemeinderat der Gemeinde Berg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.04.2025 den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Bachstraße 10" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung in der Fassung vom 02.04.2025 gebilligt und für die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt. Gemäß § 13a BauGB werden der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Bachstraße 10" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nr. 583, 583/2, 396, 591.
Im Rahmen der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4b BauGB um Abgabe einer Stellungnahme zu dem o.g. Bebauungsplan in der Fassung vom 02.04.2025 gebeten. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. §4a Abs. 3 BauGB haben die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ihre Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen bis zum 26.05.2025 abzugeben (zur Fristwahrung ist der Eingang der Stellungnahme bei der Gemeinde maßgeblich).
Nahezu parallel zu der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange findet die öffentliche Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB ab dem 16.05.2025 bis zum 02.06.2025 statt.
Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 02.04.2025 liegt in der Zeit vom 16.05.2025 bis 02.06.2025 im Rathaus der Gemeinde Berg (Bergstr. 35, 88276 Berg) Zimmer 25 während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Mittwoch 16.00 bis 18.00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.)
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB ab[1]gesehen.
Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Da es sich um eine erneute öffentliche Beteiligung sowie Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange handelt, wird gem. § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Planes abgegeben werden können. Diese sind im Einzelnen:
Die einschlägigen DIN-Normen, auf denen in den Festsetzungen verwiesen wird, stehen bei der Gemeinde Berg (Bergstraße 35, 88276 Berg) im Rahmen der förmlichen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB zur Einsicht zur Verfügung.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich sowie mündlich abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Berg, den 15.05.2025
Manuela Hugger – Bürgermeisterin
Übersicht über alle Bebauungspläne in der Gemeinde Berg als pdf
Ettishofen Kirchweg (Textteil)
Ettishofen Süderweiterung (B58)
Ettishofen Süderweiterung (Textteil)
Gewerbegebiet Rafi II (Textteil)
Großtobel Steigäcker (Textteil)
Obere Großtobeler Straße (B68)
Obere Großtobeler Straße (Textteil)
Obere Panoramastraße (Textteil)
Parkierungsanlage provisorisch der Firma Rafi (B50)
Parkierungsanlage der Firma Rafi 2. BA (B52)
Parkierungsanlage der Firma Rafi 2. BA (Textteil)
Parkierungsanlage der Firma Rafi 3. BA (B60)
Parkierungsanlage der Firma Rafi 3. BA (Textteil)
Schule Sport und Festhallen (B54)
Schule Sport und Festhallen (Textteil)
Sportstätten Ettishofen (Textteil)
Für alle Fragen rund um das Thema "Bauen" steht Ihnen unsere Bauverwaltung gerne zur Verfügung: Herr Ortsbaumeister Wladislaus Metzger, Tel.: 0751 56084-30 oder w.metzger@berg-schussental.de.