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Gemeinde Berg (Druckversion)

Umzug

Welche Behördengänge sind zu erledigen?

Jeder, der schon einmal umgezogen ist, weiß, dass dabei Stress und Hektik aufkommen. Daher möchten wir Ihnen mit den nachfolgenden Hinweisen und unserem Bürgerservice behilflich sein.

Einwohnermeldeamt
Rathaus Berg, Bergstr. 35
Martina Eberbach, Zimmer 16, Tel.: 0751 56084-23

Anmeldung:
Bei einem Umzug aus einer anderen Gemeinde oder Stadt müssen Sie sich in Berg innerhalb von zwei Wochen anmelden. Hierzu benötigen Sie den Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls auch von Ihren Familienangehörigen und bei Einzug in eine Mietwohnung eine Wohnungsgeberbescheinigung.

Abmeldung:
Ziehen Sie aus Berg weg, ist eine Abmeldung des Hauptwohnsitzes nicht mehr erforderlich, jedoch sollten Sie mit der Gemeindeverwaltung Kontakt aufnehmen, insbesondere wegen den laufenden Gebühren. Ein Nebenwohnsitz ist mittels eines Abmeldeformulars schriftlich abzumelden.

Meldefrist:
Bitte beachten Sie, dass die gesetzliche Meldefrist nur zwei Wochen betragen. Wer diese nicht einhält, kann mit einem Bußgeld belegt werden.

Finanzamt
Einkommen- und Lohnsteuer
Broner Platz 12, 88250 Weingarten, Tel.: 0751 403-0

Kfz-Zulassung
Beim Umzug innerhalb des Landkreises Ravensburg muss die neue Adresse im Kraftfahrzeugschein oder in die Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen werden. Sie müssen dazu Ihren Personalausweis oder Reisepass und Ihren Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil I mitbringen.

Bei Zuzug aus einem anderen Landkreis sind neben der Adressänderung auch neue Autokennzeichen erforderlich. Dazu brauchen Sie Ihren geänderten Personalausweis, alle Fahrzeugpapiere, eine Versicherungsbestätigung, eine gültige Bescheinigung über die Abgasuntersuchung sowie Ihre Bankdaten für die Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer.

Zulassungsstelle im Landratsamt Ravensburg
Friedenstr. 6, 88212 Ravensburg
Tel.: 0751 85-5244 bis 85-5247
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http://www.berg-schussental.de//de/rathaus-service/buergerservice/berg-von-a-z/umzug