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Gemeinde Berg (Druckversion)

Streuobst

Streuobstkonzept des Landes Baden-Württemberg

Am 7. November 2014 hat das Land Baden-Württemberg mit seiner Streuobstkonzeption erstmals eine Prämie für den Baumschnitt von Obsthochstämmen vorgestellt. Die Förderung hat das Ziel, durch einen fachgerechten Baumschnitt die Erhaltung unserer Streuobstbäume zu unterstützen und diesen besonderen Lebensraum zu fördern. Die meisten Streuobstwiesen befinden sich in privater Hand. Mit diesem Fördermodul soll die Arbeit dieses Personenkreises anerkannt und wertgeschätzt werden.

Wer kann wo einen Antrag stellen?
Um den Aufwand bei der Antragstellung, Auszahlung und Kontrolle organisatorisch machbar zu halten sind nur Sammelanträge vorgesehen. Das heißt Vereine, Initiativen, Landschaftserhaltungsverbände, Mostereien und Kommunen können sich mit ihrem Pflegekonzept beim Regierungspräsidium Tübingen um eine Förderung bewerben. Der Antrag ist spätestens bis zum 15. Mai vor Durchführung der Maßnahme zu stellen. In der Regel wird die Förderung an die Baumpfleger weitergegeben.

Was wird gefördert?
Streuobstbestände im Außenbereich bestehend aus großkronigen, starkwüchsigen Obstbäumen in weitläufigen Abständen. Der Förderzeitraum erstreckt sich über 5 Jahre. Gefördert wird der fachgerechte Baumschnitt auf Streuobstflächen. Pro Baum werden 15 Euro ausbezahlt. Jeder Baum darf jedes Jahr geschnitten werden, er wird aber höchstens zweimal im Förderzeitraum gefördert. Maximal sind also 30 € pro Baum in 5 Jahren möglich.

Wie kann die Verwaltung behilflich sein?
Da nur Sammelanträge zur Förderung zugelassen sind, bietet das Ortsbauamt an, bei Vorliegen der Voraussetzungen den organisatorischen Teil zu übernehmen.

Alle Informationen zum Konzept können beim Ortsbauamt, Frau Rist-Deifel angefordert werden. Das Antragsformular und die dazu gehörigen Erläuterungen können Sie sich gleich hier herunterladen. Fragen zum Streuobst allgemein können auch an Herrn Mozer, LRA gerichtet werden: Erwin.Mozer(@)Landkreis-Ravensburg.de. Eventuelle Anträge müssen bis zum 15. Mai des Jahres an das Regierungspräsidium Tübingen gestellt werden.

http://www.berg-schussental.de//de/rathaus-service/buergerservice/berg-von-a-z/streuobst